Europa Weinminister führt das Weinwaffen-Recht ein
Der Trend in den Vereinigten Staaten und auch in der Europäischen Union geht ganz klar zur Selbstverteidigung hin. Der private Bürger rüstet immer mehr auf und kauft Gewehre, Bomben, Granaten und Pistolen für den eigenen Schutz. Aus diesem politischen Dilemma hat Europa Weinminister nun Kapital geschlagen und das mit sofortiger Wirkung eintretende Weinwaffen-Recht eingeführt. Hierbei ist es erlaubt, Weinflaschen in den Formaten 0,75, 1,50 und 3,00 Liter als Waffe zur Selbstverteidigung einzusetzten. Die sogenannten „Flaschen-Waffen“ können ab sofort im lokalen Handel eingekauft werden. Sie zeichnen sich durch besonders dickwandiges Glas, eine flotte, gut in der Hand liegende Oberfläche und ein tolles Etiketten aus, welches an einen Revolver erinnert. Jeder volljährige EU- Bürger darf pro Jahr 120 Flaschen erwerben. Innerhalb der europäischen Grenzen dürfen die „Flaschen-Waffen“ auch frei über die Grenzen transportiert werden und im innereuropäischen Flugverkehr müssen diese nur in durchsichtige Plastikhüllen verpackt werden und können ansonsten frei auf jede Reise mitgenommen werden.
Laut dem Ministerium soll kein „Weinflaschen Trageschein“ für das Eigentum und die Benutzung der Wein-Waffen erforderlich sein.
Die erten Prototypen der „Wein-Waffen“ wurden inzwischen angefertigt und sind schon im örtlichen Handeln in den Verkauf gelangt.
… und mit dem notwendigen Abschreckschutz.