Weinflaschen Verschleierungspflicht
Nach einer der längsten und spektakulärsten Nachtsitzungen im Europäischen Parlament in Brüssel hat sich die Opposition mit ihrem Gesetzesantrag für eine Verschleierungspflicht für Weinflaschen durchgesetzt. Das Gesetz beinhaltet im Paragraph 3 eine komplette Vermummungspflicht für Weinflaschen jeglicher Größe.
Weinflaschen dürfen ohne Verschleierung ab dem 01.01.2017 nicht mehr in der Öffentlichkeit auftreten. Die Weinflaschen- Verschleierungspflicht betrifft auch Restaurants, Bars und Weingeschäfte. Ein ziemlich geknickter und am Boden zerstörter Europaweinminster, der Monate lang gegen dieses Gesetz gekämpft hatte, erwägt nun eine Klage am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzutragen.
In seiner Brüsseler Stammkneipe „El culo blando“ spülte der Minister mit acht, neun Gläsern allerfeinstem Wein und einer Blanc de Blancs Grand Cru Champagner seinen Frust hinunter, um sich dann wieder gewohnt kämpferisch zu zeigen. „Eine Verschleierungspflicht für Weinflaschen komme dem Untergang des Abendlandes gleich“ und „Nur über meine letzte Flasche Wein … dieses Gesetz wird es niemals geben“, wird der Held der Weinbranche in öffentlichen Medien zitiert.
Europa Weinminister Klaus Gonzalez zeigt sich entsetzt und enttäuscht über das neue Verschleierungsgesetz für Weinflaschen. Geknickt, aber kämpferisch wird er wohl den juristischen Weg über den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gehen.